Einzelfall oder Netzwerk – von der Schwierigkeit Missbrauchssysteme zu beweisen

„Das sind Einzelfälle.“

„Ein Netzwerk konnte nicht belegt werden.“

„Kein Tatzusammenhang nachweisbar.“

Das sind Sätze, die man in der öffentlichen Diskussion über Gewaltstrukturen und ideologische Hintergründe häufig liest. Doch was bedeutet das eigentlich für die öffentliche Debatte? Und welche Schlüsse daraus sind unzulässig – werden aber dennoch immer wieder gezogen?

Zunächst gilt: Für den Nachweis eines Netzwerks bestehen in der Strafverfolgung besondere Hürden. Vermutungen oder Spekulationen über mögliche Verbindungen reichen nicht aus. Ermittlungen brauchen konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für Zusammenarbeit oder organisatorische Verbindungen.

Weiterlesen