
Der Fall um Jens Spahn hat die Debatte um Leihmutterschaft neu entfacht. Auch in der deutsch-tschechischen Grenzregion beschäftigt derzeit ein Fall die Medien: Im tschechischen Březová bei Sokolov wird gegen die ehemalige Mitarbeiterin einer Grundschule und einen Mann ermittelt. Seit 2022 sollen sie minderjährige Mädchen gegen Geld zur Abgabe von Eizellen, beziehungsweise genetischem Material oder dazu angeworben haben, sich befruchten zu lassen und für andere Kinder auszutragen. Zudem sollen die minderjährigen Mädchen dazu gebracht worden sein, intime beziehungsweise pornografische Aufnahmen von sich anzufertigen und abzugeben. Der Mann soll Mädchen außerdem unter dem Vorwand notwendiger medizinischer Untersuchungen sexuell missbraucht haben. Beide sitzen in Untersuchungshaft; die Vorwürfe umfassen unter anderem Menschenhandel, sexuelle Übergriffe, Vergewaltigung und Gefährdung der Erziehung eines Kindes.
Wie viele der angesprochenen Mädchen tatsächlich auf die Angebote eingingen, gibt die Polizei mit Verweis auf das Alter zum Schutz der Betroffenen nicht bekannt. Derzeit ist öffentlich nicht geklärt, bei wie vielen Minderjährigen tatsächlich Eizellentnahmen oder Schwangerschaften für Dritte stattgefunden haben.
Nicht weiter begründet haben die tschechischen Behörden bislang, inwiefern bereits die anonymisierte Angabe der Gesamtzahl der Betroffenen und/oder der tatsächlich durchgeführten Eizellentnahmen beziehungsweise Leihmutterschaften den Schutz oder die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen in diesem Fall gefährden würde – zumal sich diese Fragen getrennt voneinander beantworten ließen.
Das ist auch deshalb relevant, weil GRETA, die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels, bereits 2020 Erkennungs- und Datendefizite in Tschechien kritisierte. 2024 stellte GRETA weiterhin fest, dass die offiziellen Zahlen das tatsächliche Ausmaß des Menschenhandels nicht abbilden. Wenn die internationale Kontrollinstanz ausdrücklich auf unzureichende Daten, insbesondere auch zu Minderjährigen, hinweist und eine Verbesserung der Datenerhebung fordert, sind die Fragen „Von wie vielen Betroffenen reden wir eigentlich?“ und „Wem nützt dieses Datendefizit am Ende?“ bei einem Fall mit Minderjährigen substanzielle Fragen. Der pauschale Verweis auf „Opferschutz“ beantwortet sie nicht.
Es bleibt deshalb auch zu überprüfen, ob das Zurückhalten aggregierter Daten im Ergebnis dazu beiträgt, weitergehende Fragen nach Ausmaß und möglichen Strukturen gar nicht erst aufkommenzulassen.
Doch ein neues Thema oder gar ein skandalöser Einzelfall ist das dahinterliegende Problem längst nicht mehr. Menschenhandel, sexualisierte Ausbeutung und organisierte Kriminalität sind in der deutsch-tschechischen Grenzregion seit Jahrzehnten dokumentiert. Inzwischen stehen auch reproduktive Ausbeutung, Eizellhandel und kommerzielle Leihmutterschaft im Fokus europäischer und tschechischer Ermittlungsbehörden – bis hin zum aktuellen Menschenhandelsverfahren in Sokolov.
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