Rituelle Gewalt – mehr als eine ideologisch motivierte Straftat

Rituelle Gewalt ist aus unserer Sicht in ihrer Komplexität und Bedeutung für die Opfer schwer mit wenigen Worten zu definieren. Der Einfachheit halber wird sie oft als „ideologisch motivierte Straftat“ umschrieben. Auf der Seite des UBSKM wird sie in einen Topf mit organisierter Gewalt geworfen und lediglich durch die Ergänzung der Tatmotivation in der Definition folgendermaßen erfasst:

Als organisierte sexualisierte Gewalt bezeichnet man die systematische Anwendung schwerer sexualisierter Gewalt in Verbindung mit körperlicher und psychischer Gewalt durch mehrere Täter und/oder Täterinnen oder Täternetzwerke. Häufig ist sie mit kommerzieller sexueller Ausbeutung, wie zum Beispiel Zwangsprostitution oder der Herstellung von Missbrauchsdarstellungen verbunden.

Dient eine Ideologie als Begründung oder Rechtfertigung von Gewalt, bezeichnet man dies als rituelle Gewalt. Eine solche Ideologie kann religiös sein und beispielsweise im Kontext von Sekten und Kulten vorkommen oder sich aus einer politischen Überzeugung, zum Beispiel in rassistischen oder faschistischen Gruppierungen, ableiten.

Ich habe mich selbst in einigen meiner Artikel der Einfachheit halber und für ein grobes Verständnis der Thematik in aller Kürze auf diese Definition zu den Tathintergründen bezogen. In Anbetracht der aktuellen Umstände und den Tendenzen rituelle Gewalt untergehen zu lassen, möchte ich in diesem Beitrag nochmals erfassen, weshalb sie für die Opfer aus meiner Sicht weit mehr ist als eine ideologisch motivierte Straftat und warum es so wichtig ist, sie unabhängig von anderen Gewaltformen und -zusammenhängen zu betrachten.

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